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diverse Medien – Zur Berliner Antisemitismus-Klausel

Writer David Perry

Unter Generalverdacht?

6. Januar 2024. Mehrere Medien, vom Berliner Tagesspiegel über die FAZ bis zum Kunstmagazin monopol, kommentieren die neue Klausel gegen Diskriminierung und Antisemitismus, die die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unter Senator Joe Chialo zu Jahresbeginn eingeführt hat.

Als eine sehr "weitreichende Maßnahme" stuft Rüdiger Schaper die Regelung im Berliner Tagesspiegel ein und sieht den Kulturbetrieb "unter Generalverdacht" gestellt: "Antisemitische, rassistische, queerfeindliche Übergriffe stehen nicht auf dem Berliner Kulturprogramm", gibt er zu bedenken und fragt: "Wer darf noch eingeladen werden aus dem Globalen Süden, wo andere Perspektiven und Denkweisen anzutreffen sind, wer darf über israelische Politik in welcher Form diskutieren?" Der "Chialo-Erlass" schaffe "Unsicherheit und ein Klima des Misstrauens". Und, so Schapers Fazit: "Es kann einmal ein Beispiel für antidemokratische Parteien sein, die im Grundgesetz verankerte Freiheit der Kunst anzugreifen."

"Fraglos reagiert Chialo auf ein Problem", argumentiert dagegen Thomas Thiel in der FAZ. Der Berliner Kultursenator lege die Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance als Maßstab an, die auch den israelbezogenen Antisemitismus erfasst. "Das dürfte manchen Kulturinstitutionen nicht gefallen, die sich Doppelstandards zu eigen machen oder gern Künstler einladen, die NS-Vergleiche zu ihrem Repertoire zählen", so der Autor. Außerdem solle die Klausel verhindern, dass Gelder in terroristische und extremistische Kanäle gelangten: "Die zeitweise populäre Vorstellung, man müsse Extremismus mit gemäßigten Varianten des Extremismus bekämpfen, hat dazu geführt, dass Fördergelder an dubiose Projekte flossen, teils soll sogar die Hamas davon profitiert haben", schreibt Thiel. Gleichwohl sieht auch er einen problematischen Aspekt in der neuen Klausel: "Das Unbehagliche ist, dass sie an eine Bekenntniskultur anknüpft, die Künstler unter den Zwang setzt, sich ständig zu positionieren, was in anderer Richtung schon zu vielen kenntnislosen Kommentaren über den Nahostkonflikt beigetragen hat. Sie macht Vorgaben, die sich von selbst verstehen, und am Ende doch nur am Ergebnis geprüft werden können."

Das Kunstmagazin monopol berichtet unterdessen vom "Widerstand in der Kunstwelt" gegen die Maßnahme und verweist auf einen Offenen Brief, in dem Hunderte Kulturschaffende gegen die Regelung protestieren. Darin heißt es, der Entzug finanzieller Förderung und öffentlicher Plattformen werde als Druckmittel eingesetzt, um kritische Positionen zur Politik der israelischen Regierung und zum Kriegsgeschehen in Gaza aus dem öffentlichen Diskurs auszuschließen. Ferner kritisieren die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, dass die Maßnahme ohne eine vorherige offene Debatte eingeführt worden sei. Sie stellen die rechtliche Verbindlichkeit der Klausel in Frage und fordern die Senatsverwaltung auf, diese umgehend zurückzunehmen.

Update 9. Januar 2024. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden, schreibt in einem Statement: "Die Klausel der Senatsverwaltung für Kultur Berlin zur Antidiskriminierung bei Fördergeldern setzt neue Maßstäbe und reagiert damit auch auf die Erfahrungen der letzten Jahre. Gerade antisemitische Darstellungen in der Kunst wurden viel zu wenig erkannt, benannt und kritisiert; wirkliche Konsequenzen blieben meist aus. Berlin wird durch die Antidiskriminierungsklausel seinem Vorbildcharakter als wichtigster deutscher Kunst- und Kulturstandort gerecht. Dass eine Kulturverwaltung ihre Aufgaben der Kulturpolitik- und Förderung klar und deutlich definiert ist ihr gutes Recht und absolut sinnvoll. Kunstproduktion wird in keiner Weise eingeschränkt. Es gilt: Mit öffentlichen Geldern dürfen keine Darstellungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit oder Ausgrenzung gefördert werden. Für Antisemitismus ist die Anwendung der Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) dabei ein anerkannter Standard, um Antisemitismus in all seinen Formen zu bekämpfen."

In einem Gastbeitrag für die Zeit (11.1.2024) erinnert der Jurist Ralf Michaels an das Scheitern einer ähnlich unbestimmt formulierten “Extremismusklausel” der damaligen Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vor über zehn Jahren und kommt zu dem Schluss: “In Deutschland bietet das bestehende Antidiskriminierungsrecht eine etablierte rechtliche Grundlage für die Diskriminierungsbekämpfung; eine Antidiskriminierungsstrategie sollte die Verpflichtung von Förderungsempfängern damit vernetzen, anstatt ein eigenständiges Regime zu entwerfen.”

(Tagesspiegel / FAZ / monopol / Zentralrat der Juden / cwa / miwo / sd)

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